Evaluationsbericht zur DS-GVO
In der DS-GVO ist vorgesehen, dass die Kommission erstmals nach zwei Jahren und anschließend alle vier Jahre einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung vorlegt. Dementsprechend hat die EU-Kommission nach etwas mehr als zwei Jahren seit Wirksamwerden der DS-GVO einen Bewertungsbericht veröffentlicht. Nicht besonders überraschen ist, dass die Kommission der DS-GVO ein gutes Zeugnis
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