LDI NRW klärt auf: Zweckändernde Zugriff auf Corona-Listen
In Zusammenhang mit der Coronakrise ist die Kontaktdatenerfassung von großem Interesse, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Sofern die Erfassung nach einer gesetzlichen Vorgabe oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung zulässig. Eines separaten Einverständnisses des
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