Sog. „Streckengeschäft“ als Auftragsverarbeitung?
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zu sog. „Streckengeschäft“: Unternehmen A ist Produzent von Waren. Er verkauft diese an den Händler B. Händler B verkauft die Ware entweder an einen Endverbraucher C oder einen weiteren Händler. A wird von B angewiesen, die Ware direkt an C zu liefern und übergibt A für diesen Zweck die Adresse von
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