LfDI Baden-Württemberg zieht sich aus Twitter zurück

Im November 2017 richtete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, einen Twitter-Account für seine Behörde ein und twitterte seit dem mit großem Erfolg zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem neuen Angebot wollte der LfDI seine Zielgruppen künftig noch besser mit aktuellen Informationen

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BayLfD bietet umfangreiche Infos für DSFA

Auch öffentliche Stellen sind grundsätzlich zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) verpflichtet, insbesondere wenn sie Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, die in einer der Blacklist der Aufsichtsbehörde genannt sind. Als Hilfestellung für bayerische öffentliche Stellen bietet der BayLfD auf seinem Internetauftritt umfangreiche Informationen und Tools an, die im Rahmen der Prüfung (soweit die relevante Verarbeitung also nicht

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Michael Will wird neuer Präsident des BayLDA

Ministerialrat Michael Will wird neuer Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Der bisherige Leiter des Sachgebiets Datenschutz im Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration folgt damit auf Thomas Kranig. GDD-Preisträger Kranig geht in den Ruhestand Thomas Kranig wurde im Jahr 2011 zum ersten Präsidenten des BayLDA ernannt. Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wurde

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Datenverarbeitung in der Steuerberatung

Trotz der abgestimmten Papiere der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder existieren nach wie vor Fragestellungen, die von den deutschen Aufsichtsbehörden unterschiedlich beantwortet werden. Dazu gehört beispielsweise die Thematik „Outsourcing von personenbezogener Datenverarbeitung“ – auch in der Steuerberatung. Bislang hatten sich das LDI NRW (http://t1p.de/ewvo) und das BayLDA

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„Verfallsdatum“ für Einwilligungen

Dem Widerruf der Einwilligungen wird in der DS-GVO eine herausragende Stellung eingeräumt. Artikel 7 Absatz 3 der DS-GVO schreibt vor, dass der Verantwortliche sicherstellen muss, dass die betroffene Person die Einwilligung jederzeit widerrufen kann und dass der Widerruf derEinwilligung so einfach sein muss wie die Erteilung der Einwilligung. Möglicherweise kann sich eine einmal wirksam abgegebene

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DataAgenda Datenschutz Manager – Tutorial

Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. In diesem Video bekommen Sie eine Einführung in das Tool. Weitere Informationen finden Sie unter www.dataagenda.de/datenschutzmanager Jetzt Demoversion anfragen:Tel.: +49 2234 98949-30E-Mail: kundenservice@datakontext.com oder direkt bestellen: datakontext.com/datenschutzmanager

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