Dateschutzbeauftragte werden auch in Zeiten der Kurzarbeit gebraucht
Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer des Betriebes betroffen sein. Was bedeutet dies für die Tätigkeit der/des Datenschutzbeauftragten? Hat der/die Beauftragte für den Datenschutz bspw. während einer Pandemie weniger zu tun und muss daher auch in Kurzarbeit beschäftigt
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