Datenschutz für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige
Mit einer aktuellen Checkliste unterstützt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Kleinstunternehmen und Soloselbstständige im stationären und digitalen Handel bei der datenschutzkonformen Umsetzung der DS-GVO. Die Orientierungshilfe richtet sich an Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und bietet eine praxisnahe Grundlage, um häufige Verarbeitungssituationen rechtssicher zu gestalten. Die Checkliste gliedert sich in 15 thematische Bereiche
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