Hinweispflichten bei Auskunftsbegehren
Das BayLDA beantwortet eine Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg zu Hinweispflichten bei Auskunftsbegehren: Wenn eine betroffene Person bei einer Firma einen Auskunftsanspruch z.B. per E-Mail geltend macht, muss die betroffene Person dann gem. Art. 13 DS-GVO darauf hingewiesen werden, dass die in der E-Mail angegebenen Daten zur Beantwortung der Auskunft verarbeitet werden? Wenn ja, reicht es
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