Tracking nur noch nach mit vorheriger Einwilligung
In ihrem Positionspapier „Zur Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25. Mai 2018“ nimmt die Datenschutz-Konferenz zu der Frage Stellung, ob wegen des Anwendungsvorrangs der DS-GVO die datenschutzrechtlichen Regelungen des TMG nach dem 25.05.2018 weiterhin anwendbar sein werden. Im Ergebnis wird im Positionspapier festgestellt, dass der Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen
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