Kündigung wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adresse
Das OLG München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 7 U 351/23 e) entschieden, dass das Weiterleiten dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adressen zur fristlosen Kündigung führen kann. In diesem Fall leitete ein Vorstandsmitglied über einen längeren Zeitraum E-Mails mit vertraulichen Daten an seine private Adresse weiter, um sich abzusichern. Dies stellte einen Verstoß gegen die
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