Personenbeziehbarkeit

Aktueller Stand: Wann sind natürliche Personen identifizierbar?

Man sollte meinen, dass es gerade zu dieser Frage, die ja nun den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts eröffnet, zwischenzeitlich „gesicherte Erkenntnisse“ gibt. Wenn jedoch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) die neueste Ausgabe seiner sog. „Aktuellen Kurzinformationen (AKI)“ dieser Frage widmet, darf davon ausgegangen werden, dass es genau zu dieser Frage immer noch keine klaren

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FAQ Datenschutz im Gesundheitsbereich

Datenschutz im Gesundheitsbereich: Aufsichtsbehörde klärt auf

Im Bereich der Gesundheitsversorgung unterliegen medizinische Daten einem besonders strengen Schutz. Diese Daten umfassen nicht nur persönliche Informationen, sondern fallen gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in die Kategorie der besonderen Daten. Diese Kategorie bezieht sich nicht nur auf Gesundheitsdaten, sondern schließt auch die „Verarbeitung von genetischen und biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung

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DSB im Organigramm

(Leicht erkennbare) organisatorische Stellung des DSB

Das BayLDA hat zu den Ergebnissen der europaweiten Prüfung zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Darin schreibt das BayLDA u.a.:„[..] Genauso werden wir weiterhin hinterfragen, wenn Datenschutzbeauftragte schon im Organigramm erkennbar Funktionen oder Ebenen zugewiesen werden, die den direkten Informationsaustausch mit der obersten Führungsebene behindern.„ Auch wenn das für Viele selbstverständlich

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GDD veröffentlicht Checkliste zu Auskunftsersuchen

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden war. Die  GDD hat zum 18. Europäischen Datenschutztag eine „Checkliste zu Auskunftsersuchen“ veröffentlicht. Nach Art.

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ESDA Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten

Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten: EDSA stellt Prüf-Ergebnisse vor

Der EDSA ist eine unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er sichert in erster Linie die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union (EU).Im EDSA versammeln sich Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS). In seiner ersten koordinierte Prüfaktion befasste sich der EDSA mit der Nutzung von

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Folge 52: Allesentscheider im Dauereinsatz – keine Grenzen für den EuGH im Datenschutz?

Die Auslegung und Durchsetzung des Datenschutzrechts obliegt zunächst den Datenschutzaufsichtsbehörden. Im Ergebnis treffen sie aber wenige Entscheidungen. Stattdessen erfolgt die Auslegung konkreter Praxisfragen im Datenschutz zunehmend durch den Europäischen Gerichtshof. Rechtsanwalt Sascha Kremer fordert die Datenschutzaufsichtsbehörden im DataAgenda Datenschutz Podcast dazu auf, die Auslegung der DS-GVO beherzter in die eigenen Hände zu nehmen und streitige

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