Aktueller Stand: Wann sind natürliche Personen identifizierbar?
Man sollte meinen, dass es gerade zu dieser Frage, die ja nun den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts eröffnet, zwischenzeitlich „gesicherte Erkenntnisse“ gibt. Wenn jedoch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) die neueste Ausgabe seiner sog. „Aktuellen Kurzinformationen (AKI)“ dieser Frage widmet, darf davon ausgegangen werden, dass es genau zu dieser Frage immer noch keine klaren
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