Kontrollbesuche der BfDI zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit kann die BfDI Beratungs- und Kontrollbesuche bei den unter ihrer Aufsicht stehenden Verantwortlichen durchführen. Auch die Verarbeitungen personenbezogener Daten der Beschäftigten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX war bereits Gegenstand von Beratungs- und Kontrollbesuchen der BfDI. Die Ergebnisse der Kontrollen sind über auf der
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