Aufsichtsbehörde beantwortet häufige Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme für einen geeigneten Hinweisgeberschutz eingerichtet haben. Ende des Jahres folgen dann Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, einen besseren Schutz für Whistleblower zu bieten. Gleichzeitig dient das Gesetz dazu die EU-Richtlinie
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