1.000 € für Fehlversand einer Nachricht über Xing
LG Darmstadt, Urt. v. 26.05.2020 – 13 O 244/19 Das LG Darmstadt hat in dem Urteil vom 26.05.2020 (Az. 13 O 244/19) entschieden, dass ein potenziell zukünftiger Arbeitgeber schadensersatzpflichtig sein kann, wenn dieser während des Bewerbungsverfahrens unzulässiger Weise die Daten der Bewerber weitergibt. Sachverhalt Der Kläger bewarb sich über das Portal Xing bei einer Bank.
Mehr erfahren