BAG bestätigt: DSB und Betriebsratsvorsitzender nicht in Personalunion möglich
Das Ergebnis des BAG-Urteil zu der Frage, ob sich die Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten mit der Tätigkeit eines Betriebsratsvorsitzenden „verträgt“ oder ob diese auf Grund ernstlich anzunehmender Interessenkollsionen miteinander nicht in Einklang gebracht werden können, dürfte die meisten nicht überrascht haben. In dem vorliegenden Fall wurde der Vorsitzende des Betriebsrats gleichzeitig zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Die Arbeitgeberin
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