EuGH-Urteil: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. September 2025 (C-413/23 P) schafft mehr rechtliche Klarheit bezüglich der Einstufung von pseudonymisierten Daten. Das Gericht hat entschieden, dass solche Daten weiterhin als personenbezogen gelten, solange der Datenverantwortliche über die Mittel zur Re-Identifizierung der betroffenen Person verfügt. Perspektive des Verantwortlichen ist entscheidend Im Mittelpunkt des Urteils
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