Data Act

Data Act: Neue Anforderungen an Datenzugang und Datenschutz

Am 12. September 2025 wird der Data Act der Europäischen wirksam. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Geräten, zu fördern. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte werden künftig verpflichtet, sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogene Daten Dritten auf Anforderung bereitzustellen – etwa Nutzenden oder Dienstleistern. Dies betrifft

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KI in der Bundesverwaltung

Leitlinien für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung

Die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) veröffentlichten „Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“ bieten einen umfassenden Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien in öffentlichen Institutionen. Sie zielen darauf ab, sowohl rechtliche als auch ethische Standards zu etablieren, um den Einsatz von KI transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit

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Diversity und Datenschutz

Datenschutz bei der Erhebung von Diverstitätsmerkmalen

Vorteile von Diversity Die Einführung von Diversity, Equity & Inclusion (DEI) in Unternehmen ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern bietet auch handfeste wirtschaftliche Vorteile. Organisationen, die Vielfalt fördern, Gerechtigkeit gewährleisten und Inklusion leben, stärken ihre Innovationskraft, verbessern ihre Wettbewerbsfähigkeit und erhöhen ihre Attraktivität für Talente. Auch wenn diese Ansicht, insbesondere angefeuert durch jüngere Anti-DEI-Maßnahmen

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Whatsapp im Kranken haus

Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhaus

Messenger-Dienste sind auch im Gesundheitswesen zunehmend im Einsatz. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in diesem Bereich zu beachtendende Apskete bereits vor Jahren erläutert. Diese Vorhaben haben nach wie vor ihre Gültzigkeit. Viele marktübliche Messenger erfüllen nicht die Anforderungen der DS-GVO, insbesondere nicht im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DS-GVO. Daher

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Mitarbeiterexzess

Verantwortlichkeiten bei Mitarbeiterexzess

Hintergrund und Details Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat klargestellt, dass datenschutzrechtliche Verstöße von Beschäftigten grundsätzlich dem Arbeitgeber zuzurechnen sind. Dieser gilt in der Regel als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Entsprechend sind Maßnahmen der Aufsichtsbehörde und etwaige Meldungen nach Art. 33 DS-GVO vom Arbeitgeber vorzunehmen; ebenso können Benachrichtigungspflichten

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DSB Benennung Kita

Datenschutzbeauftragte in privaten Kindertagesstätten: ULD aktualisiert Einschätzung

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seine datenschutzrechtliche Bewertung zur Pflicht privater Kindertagesstätten (Kitas) zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten neu gefasst. Während kommunale Kitas ausnahmslos gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, gilt dies für private Einrichtungen nur unter bestimmten Voraussetzungen: Eine Benennungspflicht besteht, wenn die Kerntätigkeit eine umfangreiche

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