Folge 26: Microsoft 365 – Die Anforderungen der DSK auf dem rechtlichen Prüfstand

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Zusammenschluss der deutschen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Das Gremium kann zwar formal nichts entscheiden, hat aber eine enorme faktische Macht, weil es Leitlinien für das Handeln der einzelnen Behörden vorgibt. Diese wiederum können bei Datenschutzverstößen hohe Geldbußen verhängen. Ihre Aufgabe besteht auch darin, bei Datenschutzproblemen zu sensibilisieren. Die

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TTDSG

Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“). Mittels des überarbeiteten Papiers sollte Betreibenden von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben werden.

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SDM 3.0

Version 3.0 des Standard-Datenschutzmodells veröffentlicht

Aufgabe des Datenschutzes ist es, Personen davor zu schützen, dass sie durch die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch Dritte in der Ausübung von Grundrechten beeinträchtigt werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Artikel 5 DS-GVO, der die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten auflistet, die teilweise als Schutzziele ausgewiesen sind. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) bietet eine

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Prüfungsergebnis Art 15 DS-GVO

Kopien von Prüfungsarbeiten: Datenschutzrecht als Anspruchsgrundlage

Nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO hat die betroffene Person u.a. das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten. Gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO kann sie von dem Verantwortlichen die Überlassung einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, verlangen. Aus Art. 12 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO ergibt sich, dass die erste derartige Kopie unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden muss.

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eAU

eAU und Datenschutz : Orientierungshilfe der LfD Niedersachsen

Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer informieren ihren Arbeitgeber daher unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit und suchen – sofern erforderlich – einen Arzt auf.  Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf

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Folge 25: Einwilligungsverwaltungsdienste nach § 26 TTDSG im Praxischeck – das sagen Techniker

Gäste: Dr. Jochen Eisinger, „Director of Engineering“ bei Google, und Achim Schlosser, Technik-Vorstand der Europaen netID-Foundation Im Sommer 2022 wurde der Entwurf des Digitalministeriums zu einer Verordnung zur Umsetzung des § 26 TTDSG geleakt. Es geht um anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Sie sollen die Datensouveränität der Menschen erhöhen und in der Perspektive „Cookiebanner“ entbehrlich machen.

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