Drittlandtransfer: Gleichsetzung von Zugriffsrisiko und Übermittlung?
Der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg (Az. 1 VK 23/22) vom 13. Juli 2022 adressiert u.a. auch die Frage, ob US-Anbieter digitaler Server- und Cloud-Leistungen ihre Dienstleistungen über europäische Tochtergesellschaften erbringen können. Die Vergabekammer scheint davon auszugehen, dass eine Zusammenarbeit mit US-Anbietern nach Wegfall des Privacy-Shields-Abkommens mit der EU (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020
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