Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich „wieder sicher“
Die DS-GVO ordnet alle Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) als sog. „Drittländer“ ein. Das bedeutet, dass im Falle eines geplanten Drittlandtransfers nicht davon ausgegangen werden kann, dass in dem jeweiligen Land ein „angemessenes Datenschutzniveau“ herrscht. Sichere Drittländer sind solche, denen die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschlusses ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt
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