DPIA

Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld wegen fehlender Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen – mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere – können aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) ist Ausdruck des risikobasierten Ansatzes der DS-GVO. Soweit eine Datenverarbeitung hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten

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Einwilligung Eltern Foto

Veröffentlichung von Kinderfotos: Einverständnis beider Elternteile notwendig

Nach einem Beschkuss des OLG Oldenburg aus dem Jahre 2018 (24.05.2018,  13 W 10/18) handelt es sich bei der Veröffentlichung eines Kinderfotos um eine Angelegenheit der elterlichen Sorge. Die Regelung stelle eine Angelegenheit erheblicher Bedeutung für das Kind dar. Das OLG wies in seinem Urteil zunächst darauf hin, dass gemäß § 22 KunstUrhG Bildnisse nur mit

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Datenschutz Workshop Grundschule

Datenschutz-Workshop für Grundschüler

Bedingt durch die aktuelle und langanhaltende Pandemie sind nach Angaben von UNICEF in 188 Ländern die Schulen ganz oder teilweise geschlossen – weltweit sind davon 1.5 Milliarden Kinder und Jugendliche betroffen. Durch die Covid-19- Pandemie verbringen viele von ihnen immer mehr Zeit online, denn dies ist die einzige Möglichkeit, um weiter zu lernen, mit anderen

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Figur von Justitia auf Geldscheinen

Keine Auskunft für Arbeitnehmer führt zu 5.000 € Schadensersatz nach DS-GVO

Urteil: ArbG Düsseldorf, Urteil v. 5.3.2020 – 9 Ca 6557/18, NZA- RR 2020, 409 Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf klagte ein Arbeitnehmer gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Gegenstand dieser Rechtsstreitigkeit waren neben zahlreichen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten u.a. auch eine unzureichende und nicht rechtzeitige Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Hierfür verlangte der Beschäftigte Schadenersatz nach Art. 82 DS-GVO.

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Dummy

DS-GVO gilt nicht für abgeschaltete Überwachungskameras

Die DS-GVO findet gem. Art. 1 Abs. 1 DS-GVO nur dann Anwendung, wenn auch tatsächlich personenbezogene Daten verarbeitet werden.  Zu beachten ist, dass durch sogenannte Kamera-Dummys der Eindruck einer Überwachung und Datenverarbeitung entsteht, sodass auch Videokameras ohne tatsächliche Funktion das Persönlichkeitsrecht betroffener Personen beeinträchtigen können. Eine Datenverarbeitung findet aber nicht statt. Daher können die Vorschriften

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CDUconnect Responsible Disclosure

Umgang mit Sicherheitslücken in der CDU-App „CDUconnect“

Ob nun in der griechischen Antike oder in der Bibel: Oft wird den Überbringern schlechter Nachrichten eine Behandlung zuteil, die sie nicht verdienen und für deren Inhalt sie vor allem nichts können. Wenn die Überbringerin einer solchen Nachricht aber durch die Beschreibung der für den Verantwortlichen Umstände, sogar lediglich zu einer Verbesserung des Zustandes beitragen

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