Aufsichtsbehörde verhängt Bußgeld wegen fehlender Datenschutz-Folgenabschätzung
Die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen – mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere – können aus einer Verarbeitung personenbezogener Daten hervorgehen, die zu einem physischen, materiellen oder immateriellen Schaden führen könnte. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) ist Ausdruck des risikobasierten Ansatzes der DS-GVO. Soweit eine Datenverarbeitung hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten
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