Datenschutzanforderungen an Messenger-Dienste im Krankenhaus
Messenger-Dienste sind auch im Gesundheitswesen zunehmend im Einsatz. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in diesem Bereich zu beachtendende Apskete bereits vor Jahren erläutert. Diese Vorhaben haben nach wie vor ihre Gültzigkeit. Viele marktübliche Messenger erfüllen nicht die Anforderungen der DS-GVO, insbesondere nicht im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DS-GVO. Daher
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