Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

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Datenschutz effizient organisieren und managen – Fokus: Audit-Modul

Datenschutz effizient organisieren und managen – Fokus: Audit-Modul

Der „DataAgenda Datenschutz-Manager“ unterstützt Sie dabei, Datenschutz im Unternehmen oder Konzern gemeinsam im Sinne der DS-GVO zu gestalten.

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VVT

Viele Wege führen nach Rom: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Was das sog. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) angeht, dürften tatsächlich nicht ALLE Wege, aber doch zumindest VIELE Wege nach Rom führen. Obwohl ein VVT nicht erst seit Wirksamwerden der DS-GVO von den allermeisten Daten verarbeitenden Stelle (Verantwortlichen) geführt werden muss, gibt es doch immer noch viel Unwissen, Halbwissen und Missverständnisse zu diesem Thema. Dabei gehen

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) braucht fast jeder – aber wie?

Was früher das Verfahrensverzeichnis war, ist seit der DS-GVO das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Unverändert stellt das VVT einen zentralen Bestandteil der internen Datenschutzorganisation dar. Für jede datenverarbeitende Stelle – unabhängig ihrer Größe – ist ein VVT gesetzlich vorgeschrieben, sobald „die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt“.  Damit stehen selbst Vereine, Kleinunternehmen oder Solo-Selbstständige in der

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Praxisleitfaden zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. hatte bereits vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die erste Auflage einer Praxishilfe zum Verzeichnis der Verarbetungstätigkeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damals stand stand der Übergang vom Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes in der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fassung (BDSG a.F.) zu den Anforderungen der DS-GVO

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GDD-Praxishilfe „VVT für Auftragsverarbeitung“

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit hatte bereits Anfang 2017 zur Anpassung der Datenschutzorganisation an die ab Wirksamkeit der DS-GVO anstehenden Anforderungen ein an die DS-GVO angepasstes Vertragsmuster für Outsourcing-Dienstleistungen im Bereich der Auftragsverarbeitung herausgebracht. Damals waren viele Einzelfragen noch in der Diskussion, sei es die Abgrenzung zur Funktionsübertragung oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit, das Fortbestehen

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