HmbBfDI: Über 900.000 Bußgeld EUR gegen Vattenfall
Derzeit können Kunden bei der Wahl des Strom- und Gasanbieters durch einen regelmäßigen Preisvergleich und den Wechsel des Anbieters von günstigeren Preisen oder besonderen Angeboten für Neukunden profitieren.
Häufig wechselnde Kunden sind für die Unternehmen jedoch weniger interessant als langfristige Kunden. Aus diesem Grund haben die Anbieter ein Interesse daran, möglichst schon vor Vertragsabschluss in Erfahrung zu bringen, wie häufig potentielle Kunden ihren Energieanbieter wechseln.
Bereits letztes Jahr hatte der „Arbeitskreis Auskunfteien“ des DSK die Arbeit zu dieser Thematik aufgenommen, die vor allem Verbraucher interessieren dürfte, welche häufig ihren Energieversorger wechseln, um jederzeit den optimalen Tarif für sich zu beanspruchen.
„Aus Sicht des Arbeitskreises bestehen erhebliche Zweifel an der Verarbeitung von Positivdaten wie Angaben zur Vertragsdauer durch Wirtschaftsauskunfteien im Bereich der Energieversorgungsbranche auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Positivdaten sind Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder anderes nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben. Dieses Ergebnis des Arbeitskreises soll der Datenschutzkonferenz als Entscheidungsvorlage zugeleitet werden, so Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz bereits im Jahre 2020.“
Dieser Problematik („Bonushopper“) dürfte die aktuelle Pressemitteilung des Energieversorgers Vattenfall zuzuordnen sein. Der Meldung ist zu entnehmen, dass die Hamburgische Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld in Höhe von gut 900.000 Euro verhängt hat.
Der hauseigenen Mitteilung des Energieversorgers kann weiter entnommen werden, dass das Bußgeld auf fehlende Transparenzinformation nach den Artt. 12, 13 DS-GVO gestützt wird. Der HmbBfDI habe die notwendige Aufklärung der betroffenen Kunden über den konkreten Abgleich ihrer Daten bemängelt.
Dass sich ein Verantwortlicher auch bei Zahlung eines sechsstelligen Bußgelds als „Gewinner“ eines aufsichtsbehördlichen Verfahrens betrachten kann, zeigt der Fall von Vattenfall. Fokussiert man das Verfahren auf die Frage, ob die Behörde den Fall als schwerwiegenden Datenschutzverstoß bewertet hat, kann diese Ansicht von Vattenfall auch durchaus verständlich sein. Vattenfall weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass „die Datenschutzbehörde betont habe, dass es sich um keinen schwerwiegenden und darüber hinaus erstmaligen Verstoß handele. Die Kundendaten der Vattenfall Europe Sales GmbH seien zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder Missbrauch ausgesetzt gewesen, lediglich die Transparenz sei aus Sicht der Behörde zu verbessern gewesen“.
(Foto: Thomas Reimer – stock.adobe.com)
Letztes Update:25.09.21
Verwandte Produkte
-
Strategischer Umgang mit Bußgeldbescheiden und Verbandssanktionengesetz
Seminar
696,15 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem
Mehr erfahren -
Verlorene Papierakte: DS-GVO greift, Schadensersatz aber nicht
Auch Papierakten können unter die DS-GVO fallen. Wenn eine solche Akte verschwindet, begründet das aber nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das LG Magdeburg mit Urteil vom 25.06.2026 (Az. 10 O 1894/25) entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig. Sachverhalt Bei einem Fachaufsichtsbesuch in der JVA Burg fiel auf, dass ein Ordner mit der Einsatzakte
Mehr erfahren -
Standortdaten: 403 Millionen Euro Bußgeld gegen Google
Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat am 21.09.2026 ein Bußgeld von 403 Millionen Euro gegen Google Ireland verhängt. Gegenstand ist die Verarbeitung von Standortdaten über die Kontoeinstellungen „Location History“, „Web & App Activity“ und „Location Accuracy“ im Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2020. Das Verfahren ging auf Beschwerden europäischer Verbraucherverbände zurück, darunter der europäische Dachverband
Mehr erfahren


