Leitfaden zur Auskunftserteilung nach Art. 15 DS-GVO

Auskunft

Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, sich darüber zu informieren, wie und warum ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Leitlinien enthalten Beispiele, die den für die Verarbeitung Verantwortlichen helfen sollen, Auskunftsanträge in einer der DS-GVO entsprechenden Weise zu beantworten“. So fasste es 2022 die damalige Vorsitzende des europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Andrea Jelinek zusammen, als der Europäische Datenschutzausschuss auf seiner Plenartagung Leitlinien zum Auskunftsrecht verabschiedete.

Jüngst hat der EDSA seine europaweite Aktion „Coordinated Enforcement Framework (CEF)“ für 2024 gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative zum Auskunftsrecht beteiligen.

Der EDSA hat auf Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Umsetzung des Auskunftsrechts als Thema seiner dritten koordinierten Aktion ausgewählt. Das Auskunftsrecht ermögliche es Einzelpersonen, zu überprüfen, ob ihre personenbezogenen Daten von Organisationen gesetzeskonform verarbeitet werden. Es sei eines der wichtigsten und am häufigsten ausgeübten Rechte der Bürgerinnen und Bürger und fungiert regelmäßig als eine Art Türöffner für die Ausübung anderer Betroffenenrechte, etwa des Rechts auf Berichtigung und Löschung. Oft münden die entsprechenden Vorgänge in Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.

Daher ist es für Verantwortliche in der Regel unabdingbar, den Ablauf eines Beasukunftungsprozesses im Vorfeld zu planen und festzulegen.

Um die Prozesse der Auskunftserteilung zu vereinfachen und vereinheitlichen, sollten bereits im Vorfeld organisatorische Fragen der Zuständigkeit der Bearbeitung der Anträge festgelegt werden. Dies umfasst die Verteilung sowohl innerhalb der Organisationseinheit wie auch die fachbereichsübergreifende Kommunikation. Es kommt nicht selten vor, dass der Auskunftsanspruch sehr unspezifisch gehalten wird. Hier ist eine Koordination der Bearbeitung zu gewährleisten. Wichtig ist die Festlegung von Abwesenheits- und Vertretungsregelungen, um auch bei längerer Abwesenheit von Beschäftigten auf die Anträge fristgerecht reagieren zu können.

Hierfür kann die neue Veröffentlchung der Sächsisches Datenschutz- und Transparenzbeauftragten „Handlungsleitfaden für Kommunen und Verwaltungen zur Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO anhand der EDSA-Leitlinie und aktueller höchstrichterlicher, insbesondere EuGH-Rechtsprechung“ eine nützliche Hilfe sein.
Der Leitfaden soll zunächst zum derzeitigen Rechtsstand eine Empfehlung und Anleitung für sächsische Verantwortliche der öffentlichen Stellen (im Anwendungsbereich der DS-GVO) bieten, dem Auskunftsanspruch nachzukommen. Selbstverständlich liegt es Verantwortlichen außerhalb Sachsens frei, den Leitfaden als Blaupause für eigene Prozesse zu verwenden. Je nach Fortschritt und Abschluss der oben erwähnten Aktion und etwaiger weiterer Rechtsprechung soll dieser Handlungsleitfaden aktualisiert werden.

(Foto: Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com)


Letztes Update:09.08.24

  • Podcast Cover des DataAgenda Podcast mit Michael Grupp und Eva-Maria Pottkämper von Bryter sowie Rechtsanwalt Sascha Kremer

    Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist

    „Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es

    Mehr erfahren
  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

    Mehr erfahren
  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner