Folge 78: Mehr als Datenschutzaufsicht – Die Rolle der Bundesnetzagentur im KI- und Datenrecht
Die Bundesnetzagentur spielt für die Aufsicht im Daten- und KI-Recht nach dem Data Act und der KI-Verordnung eine zentrale Rolle. Der Gesetzgebungsprozess in Deutschland ist am 4. November angelaufen. Im Podcast berichtet Axel Voss (MdEP) über die Konzeption der Aufsicht nach der KI-VO und Andrea Sanders-Winter, Leiterin der Abteilung Digitales bei der BNetzA stellt die Pläne der Behörde und den Stand der Implementierung dar.
Die Fragen lauten unter anderem: Was hat der EU-Gesetzgeber sich bei der Konzeption der KI-Aufsicht gedacht? Wie ist die KI-Aufsicht ausgestaltet? Welche Lehren hat man aus der DSGVO gezogen? Was ist die Aufgabe der Bundesnetzagentur in der Daten- und KI-Aufsicht? Was bedeutet Marktaufsicht? Wie wird das Zusammenspiel mit den anderen Aufsichtsbehörden bei DA und KI-VO im Datenschutz in Bund und Ländern ausgestaltet sein? Was ändert sich für die Unternehmen unter Aufsicht der BNetzA?
Weitere Themen
Folge 77: KI in der Justiz
Folge 73: Die Stimme des Urheberrechts – Grenzen der KI aus Sicht der Kreativbranche
Arbeitshilfe zur datenschutzrechtlichen Orientierung bei KI-Einsatz
Letztes Update:07.11.25
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren

