Möglicher Datenschutz-Verstoß durch obligatorischen Gesichtsscan
Die Datenschutzorganisation noyb hat bei der italienischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Garante per la Protezione dei Dati Personali) eine Beschwerde gegen die Fluggesellschaft Ryanair eingelegt, da die Airline Kunden zwinge, Konten anzulegen und einen Gesichts-Scan zur Verifizierung durchzuführen. Ryanair verletze damit den Grundsatz der Datenminimierung und der freiwilligen Einwilligung, argumentiert noyb. Die verpflichtende Gesichtserkennung wird als besonders invasiv
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