Datenschutz auf Webseiten: Hamburger Datenschutzbehörde informiert
Betreiber von Websites, Apps und Co. haben die Vorgaben des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), insbes. § 25 TTDSG, sowie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten. § 25 TTDSG setzt europäische Vorgaben nahezu wortgleich in nationales Recht um (vgl. GDD-Praxishilfe DS-GVO ePrivacy und Datenschutz beim Onlineauftritt). Die Interpretation der europäischen Norm kann insofern auch für die Auslegung
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