EDSA fragt nach: Wie steht es um die Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten?
Der Europäische Datenschutzausschuss und seine AufgabenDer EDSA ist eine unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene mit eigener Rechtspersönlichkeit. Er sichert in erster Linie die einheitliche Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union (EU).Im EDSA versammeln sich Vertreter der nationalen Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten der EU und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS). Die Aufgaben des EDSA ergeben sich aus Art. 70 der DS-GVO. Die
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