Neue EU-Standardvertragsklauseln machen ergänzende Maßnahmen nicht obsolet
In einem aktuellen Papier „Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig“ gibt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Hinweise dazu, wie es sich auswirkt, dass mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln erlassen hat, die eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen
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