Keine Weitergabe von Nutzerdaten aus WhatsApp an Facebook?
Art. 66 DS-GVO (Dringlichkeitsverfahren) ist kein Artikel, der dem Datenschutz-Interessierten häufig begegnet. Darin ist normiert: „Unter außergewöhnlichen Umständen kann eine betroffene Aufsichtsbehörde abweichend vom Kohärenzverfahren nach Artikel 63, 64 und 65 oder dem Verfahren nach Artikel 60 sofort einstweilige Maßnahmen mit festgelegter Geltungsdauer von höchstens drei Monaten treffen, die in ihrem Hoheitsgebiet rechtliche Wirkung entfalten sollen, wenn sie zu der Auffassung gelangt,
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