Standard-Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Gemäß Artikel 28 Abs. 8 DS-GVO kann eine Aufsichtsbehörde im Einklang mit dem Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 DS-GVO Standardvertragsklauseln zur Regelung der in den Absätzen 3 und 4 des Artikel 28 DS-GVO genannten Fragen festlegen. Im Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (Juli 2019) zu dem von der dänischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vorgelegten Entwurf eines Standard-Auftragverarbeitungsvertrags
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