Datenschutz und Polizeigesetz NRW
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) informiert über die rechtlichen Voraussetzungen für das Speichern und Löschen von personenbezogenen Daten durch die Polizei. Nach eigenen Angaben ist der LDI NRW weder möglich noch ist sie befugt, die Datenlöschungen selbst vorzunehmen. Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne seien vielmehr die Polizeibehörden, die die Daten erheben, speichern
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