Datenschutz und Polizeigesetz NRW

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) informiert über die rechtlichen Voraussetzungen für das Speichern und Löschen von personenbezogenen Daten durch die Polizei. Nach eigenen Angaben ist der LDI NRW weder möglich noch ist sie befugt, die Datenlöschungen selbst vorzunehmen. Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne seien vielmehr die Polizeibehörden, die die Daten erheben, speichern

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Der Privacy-Shield soll „nachgebessert“ werden

Nach Angaben der EU-Kommission haben das US-Handelsministerium und die Kommission mit Gesprächen eingeleitet, um auszuloten wie der EU-US-Privacy Shield gestärkt werden könnte, um den Anforderungen zu genügen, die mit dem Urteil des EuGH vom 16. Juli im Fall Schrems II einhergingen. In diesem Urteil wurde erklärt, dass der Privacy Shield nicht mehr herangezogen werden kann,

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BSI veröffentlicht Handlungshilfe für ersetzendes Scannen

Das sogenannte Ersetzende Scannen beschreibt einen Prozess, in dessen Verlauf ein Dokument unter Beachtung strenger Vorschriften in eine digitale Form umgewandelt und die Papierform im Anschluss vernichtet werden darf. Der Prozess stellt dabei sicher, dass das Dokument danach in der digitalen Form die gleichen Eigenschaften wie das Original behält und eine entsprechende rechtliche Gültigkeit aufweist.

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Berufsgeheimnisträger und unverschlüsselter E-Mail-Versand

Die Frage, ob Anwältinnen und Anwälte unverschlüsselt per E-Mail mit Mandanten kommunizieren dürfen, ohne gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verstoßen, war in jüngster Vergangenheit öfter ein Streitpunkt.  Datenschutz-Aufsichtsbehörden betrachteten die Fragestellung noch genereller und stellten diese Frage für jegliche Berufsgeheimnisträger, so bspw. auch für Ärzte (Tätigkeitsbericht 2017/18 – Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, S. 94, Ziffer

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Nach dem Ende des Privacy-Shields: GDD gibt Handlungsempfehlungen

Der EuGH hat das EU-Privacy Shield mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C‑311/18) für ungültig erklärt und an die Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure bei Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich einer rechtskonformen Datenübermittlung, erinnert. Datenexportierende verantwortliche Stellen mit Sitz in der Europäischen Union oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums stehen nun vor der Herausforderung, wie personenbezogene Daten

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EDSA beantwortet häufige Fragen zu Schrems II

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 16.07.2020 das sogenannte Privacy Shield, das den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, für ungültig erklärt. Außerdem hat er entschieden, dass der Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern auf Basis der sogenannten Standardvertragsklauseln zwar rechtens ist, aber im Einzelfall geprüft werden muss. Die nach diesem Urteil entstandene

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