Code of Conduct für die Pseudonymisierung geplant
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. gibt bekannt, dass sie in Kooperation mit dem Digitalverband Bitkom EU-weite Verhaltensregeln für Pseudonymisierungen in der Datenverarbeitung etablieren möchte. Grundlage dafür sei der im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 entwickelte Entwurf der Fokusgruppe Datenschutz für einen Code of Conduct. Im Rahmen des Digital-Gipfels 2019 wurde unter Leitung von
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