Europäischer Datenschutzausschuss konkretisiert Art. 6 Abs .1 lit. b DS-GVO
Am 8. Oktober 2019 haben die im Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) versammelten nationalen Datenschutzbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte ihre „Leitlinie 2/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO im Rahmen der Bereitstellung von Online-Diensten für betroffene Personen“ verabschiedet. Diese Leitlinien betreffen den Geltungsbereich und die Anwendung von Art. 6 Abs. 1
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