GDD-Muster für Benennung und Stellebeschreibung des DSB
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) existiert erstmals eine europaweit verbindliche verpfl ichtende Regelung zur Benennung betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter . Während die EG-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) die Verpflichtung zur Benennung von Datenschutzbeauftragten lediglich als Alternative vorsah, um die Meldepflicht gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde entfallen zu lassen, ergibt sich mit der Geltung der DS-GVO erstmals eine Benennungspflicht unmittelbar
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