Einwilligung für Begrüßungs-Bildschirm?
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zum Begrüßungs-Bildschirm: Viele Unternehmen haben im Eingangsbereich einen Bildschirm, mit dem die Gäste des jeweiligen Tages im Hause begrüßt werden. Auf dem Bildschirm ist dann zu lesen: Wir begrüßen heute Frau/Herrn… von der Firma X, Frau/Herrn… von der Firma Y usw. Kann dieses Vorgehen auf Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO
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