Kontaktdaten von B2B-Ansprechpartnern: Welche Rechtsgrundlage?
Frage des GDD-Erfa-Kreises Coburg: Wenn Kontaktdaten von B2B-Ansprechpartnern der Kunden verarbeitet werden, wie z. B. die Geschäfts-E-Mail-Adresse und Name, handelt es sich hierbei ja auch um personenbezogene Daten (wenn die E-Mail-Adresse aus Vor- und Nachnamen) besteht. Die Ansprechpartner werden im Rahmen des E-Mailkontaktes bei Datenerhebung bzgl. der Punkte des Art. 13 EU-DS-GVO in einem PDF
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