Anfertigung und Speicherung von Personalausweiskopien
In vielen Wirtschaftsbereichen wird zur Identifikation oftmals die Vorlage des Personalausweises verlangt und dieser dann auch gerne kopiert oder fotografiert, vorgeblich zu Doku-mentationszwecken. Nicht selten ergeben sich hier Unsicherheiten, hinsichtlich der Zulässigit von (vollständigen) Personalausweiskopien. Gesetzliche Grundlage: § 20 Abs. 2 PAuswGDas Kopieren, Fotografieren oder Einscannen von Personalausweisen ist durch das Personalausweisgesetz (§ 20 Abs.
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