Steuerberater und Lohnbuchhaltung
Das LDI NRW (http://t1p.de/ewvo) geht im Falle der reinen Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bei sonstigen, rein technischen Dienstleistungen auch bei Steuerberatern von einer AV aus. Das BayLDA (http://t1p.de/82g6) hingegen sieht auch bei reiner Lohnbuchhaltung eine eigene Verantwortung der Steuerberater aufgrund des Steuerberaterrechts als gegeben an. Die Bundessteuerberaterkammer weist in Ihrem aktualisierten Leitfaden vom Oktober 2018 (Hinweise für
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