Neue BfDI-Broschüre zum Sozialdatenschutz
Durch die DS-GVO wird auch im Bereich des Sozialrechtes der Datenschutz gestärkt. Der Bundesgesetzgeber hat das Sozialgeheimnis und die zentralen Vorschriften des Sozialdatenschutzes im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die übrigen Fachgesetze den vorrangigen europäischen Vorgaben angepasst. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Sozialdaten unterliegt einem besonders komplexen gesetzlichen Gefüge. Neben der vorrangig anzuwendenden D-SGVO
Mehr erfahren