Datenschutz bei Inkassounternehmen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) weist in einer aktuellen Veröffentlichung auf eine Praxis von Inkassounternehmen hin, die schwerwiegende Nachteile für Betroffene begründen kann. Nach den Erfahrungen der LDI NRW kommt es offenbar nicht selten vor, dass Personen von Inkassounternehmen angeschrieben werden, obwohl den Betroffenen die zugrundeliegende Forderung nicht bekannt ist. Teilweise
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