Millionen-Bußgeld wegen nicht datenschutzkonformer Forschungsfahrten
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen die Volkswagen Aktiengesellschaft eine Geldbuße nach Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Höhe von 1,1 Millionen Euro festgesetzt. Nach Angabe der LfD Niedersachsen sind Ursache des Bußgelds mehrere Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Einsatz eines Dienstleisters bei Forschungsfahrten für ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von
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