Deutsches Bußgeld durch LfDI Baden-Württemberg
Ein Verstoß gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat der LfDI Baden-Württemberg Dr. Brink gestern mit einem Bußgeld von 20.000,- Euro geahndet. Ob es sich dabei um den Bußgeldbescheid in Deutschland unter der DS-GVO handelt, ist nicht ganz klar. Unstrittig ist jedenfalls, dass dies die erste Geldbuße unter dem neuen Datenschutzrecht in Baden-Württemberg
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