BfDI: Defizite beim Auskunftsrecht (Part 1)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Dienstag den 05.04.2022 der Präsidentin des Deutschen Bundestages seinen 30. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 übergeben.Darin befinden sich insbesondere zahlreiche Hinweise (Seite 24. ff.) zum Recht auf Auskunft Art. 15 DS-GVO, die Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte für die Bewertung/Neubewertung ihrer Prozesse zum
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