BayLfD: Hinweise zur datenschutzkonformen Einbindung von Webfonts
Vor kurzem hatten wir bereits an dieser Stelle berichtet, dass auch das Thema „Nutzung bzw. Einbindung von Schriftarten auf Webseiten“ durchaus ein Datenschutz-Problem sein kann (Vgl. Urteil des Landgerichts München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20)). Das Gericht sprach hier einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatz (hier 100 €) wg. Weitergabe von IP-Adresse an Google durch
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