Interessenkollision: Geheimschutzbeauftragter und Datenschutzbeauftragter in Personalunion
Die Problematik einer möglichen Interessenkollision, wenn sich der oder die Beauftragte für den Datenschutz im Rahmen einer weiteren Rolle im Unternehmem betätigt, ist hinlängglich bekannt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beschäftigt sich jedoch in seinem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Berichtsjahr 2023 recht ausführlich mit einer Interessenkollsion, die eher seltener besprochen
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