(Möglicherweise) rechtswidrige Dashcam-Aufnahme als Beweismittel zugelassen
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit Urteil vom 7. Juli 2025 (Az. 5 O 4/25) entschieden, dass Videoaufnahmen einer in einem geparkten Fahrzeug verbauten Rundum-Kamera in einem Zivilverfahren als Beweismittel verwertet werden dürfen – auch wenn ein Datenschutzverstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Sachverhalt Ein Tesla-Fahrer parkte sein Fahrzeug am Straßenrand und öffnete die hintere Fahrertür,
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