Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit
Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat ein neues Kurzpapier veröffentlicht, das sich mit der praktischen Abgrenzung von Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung befasst. Ziel ist es, Verantwortlichen eine Orientierung zu geben, wie sie Dienstleister und Kooperationspartner rechtlich korrekt einordnen. Zentrales Kriterium für die Einordnung als Auftragsverarbeitung ist die Weisungsgebundenheit des Dienstleisters.
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