BfDI genehmigt Code of Conduct für Notare
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bietet mit den sog. Verhaltensregeln (oft auch „Code of Conduct“ CoC genannt) nach Art. 40 DS-GVO ein Instrument der Selbstregulierung. Branchenverbände und andere Vereinigungen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, können damit die z.T. abstrakten Vorgaben der DS-GVO für ihren Geschäftsbereich konkretisieren. Nach Erwägungsgrund 98 der DS-GVO sollen Verbände oder andere Vereinigungen,
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