Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Bezahlkarten nach Asylbewerberleistungsgesetz
Die Einführung von sogenannten Bezahlkarten zur Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sorgt derzeit für datenschutzrechtliche Diskussionen. Nun bezieht auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Stellung.Diese Karten, die bereits in einigen Kommunen eingesetzt werden und bald bundesweit standardisiert werden sollen, ermöglichen es, Asylbewerbern Guthaben in Form einer Debitkarte
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