Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Datenschutz und Regelungslücken
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beschäftigt sich in seinem 30. Tätigkeitsbericht (S. 72 f.) auch mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem SÜG und der DS-GVO*. Das Sicherheitsüberprüfungsrecht unterliegt der besonderen Herausforderung, die unterschiedlichen Interessen des Staates und des Einzelnen möglichst ins Gleichgewicht zu bringen (vgl. BfDI-Broschüre: Datenschutz im Sicherheitsüberprüfungsrecht). Den Sicherheitsinteressen des
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