Joint Controllership oder Auftragsverarbeitung: Werbende & Adresshändler
Wie zuvor erläutert (Bspw. in der Immobilienwirtschaft), hat die Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Wirksamwerden der DS-GVO zu einer nicht unerheblichen Verunsicherung geführt und wirft zahlreiche praxisrelevante Fragen auf. So bedarf es der Abgrenzung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO) einerseits und zur alleinigen Verantwortlichkeit andererseits. Verunsicherungen diesbezüglich scheinen auch im Bereich des Adresshandels immer wieder
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