Bußgeld gegen Elternvertreter wegen WhatsApp-Nutzung?
Unter der Ziffer 2.25 bespricht der TLfDI, abseits der Probleme des „Unternehmens-Datenschutzrechts“ ein Thema, was auch für „Privatleute“, insbesondere für die sog. „Elternvertreter“ interessant sein dürfte. Die wesentlichen Fragen, die adressiert werden, sind folgende:1. Dürfen Elternvertreter in ihrer Funktion WhatsApp nutzen? Ist es zulässig, dass sog. Elternvertreter im schulischen Kontext und bei der Organisation der
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