Fallbasierte Leitlinien für Datenschutzverletzungen
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine aktualisierten Leitlinien zu Datenschutzverletzungen veröffentlicht. Die DS-GVO schreibt in bestimmten Fällen vor, dass eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss und dass die Personen, deren personenbezogene Daten von der Verletzung betroffen sind, über die Verletzung zu informieren sind (Artikel 33 und 34 DS-GVO).
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